Allgemeine Geschäftsbedingungen von messeinfo.tv
(im Folgenden mi.tv genannt)

§ 1
Geltung der Bedingungen

Die Angaben, Leistungen und Lieferungen von mi.tv erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen oder Zusätze bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung von mi.tv.

§ 2
Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von mi.tv sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von mi.tv. Das gleiche gilt für
Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei Kostenvoranschlägen, Exposes, Drehkonzepte, und anderen Unterlagen behält sich dw eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor, die vorgenannten Schriftstücke dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von mi.tv Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht zustandekommt, auf Verlangen von mi.tv vom Kunden unverzüglich zurückzugeben.

§ 3
Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte

Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild-
und Tonaufnahmen erforderlichen Urheber-, Leistungschutz und sonstigen Rechte auf seine Kosten
ordnungsgemäß zu erwerben und garantiert, dass er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Ver-
letzung dieser Verpflichtung gegenüber dw hergeleiteten Ansprüche Dritter wird der Vertragspartner
dw freigestellt. Diese Verpflichtung zur Freistellung bezieht sich auch auf die Kosten der Rechtsver-
teidigung. Die zeitlich und räumlich unbegrenzten Urheberrechte verbleiben grundsätzlich bei mi.tv.
Die Nutzungs- und Verwertungsrechte einer Auftragsproduktion werden erst mit der vollständigen Be-
zahlung der Produktion von mi.tv an den Auftraggeber vergeben. Diese Nutzungsrechte sind an die konzeptionelle Bearbeitung von mi.tv gebunden. Bei Neubearbeitungen, insbesondere durch Fremdstudios, ist vorher die schriftliche Zustimmung von mi.tv einzuholen. Soweit nicht anders vereinbart, behält sich mi.tv eine weitergehende Nutzung der Rohaufnahmen vor, insbesondere zu eigenen Referenzzwecken.

§ 4
Preise

Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von mi.tv genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen MwSt. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.
Falls keine anderlautenden schriftlichen Vereinbarungen exsistieren, wird bei Auftragserteilung 1/3
des Auftragswertes fällig. Das zweite Drittel wird bei Produktionsbeginn und das dritte nach
der Abnahme berechnet. Es gelten ausschließlich Euro Preise. Die Endabnahme erfolgt nach der tatsächliche erbrachten Leistung. Sollte während der Produktion der Leistungsumfang aufgrund zusätzlicher Wünsche des Kunden oder nicht vorhersehbarer erschwerter Produktionsbedingungen den Kostenvoranschlag überschreiten, so wird mi.tv mit dem Auftraggeber diesbezüglich vorher Rücksprache halten.

§ 5
Leistungen und Lieferung

Die Abnahme und Genehmigung des Drehkonzeptes erfolgt durch den Auftraggeber. Der in dem
Drehkonzept erfaßte effektive Aufwand ist Grundlage für die Kalkulation der Produktionskosten.
Der Abnahmeort für die fertiggestellte Produktion ist, soweit nicht anders vereinbart, bei mi.tv.
Die von mi.tv genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart wurde. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen setzt die Einhaltung dieser Fristen und Termine voraus, dass der Auftraggeber die von ihm zu liefenden Unterlagen sowie etwa erforderliche Genehmigungen und Freigaben seinerseits rechtzeitig erfüllt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinerseits alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, den zügigen Fortgang einer Produktion sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere die firmeninterne Vorbereitung und Bereitstellung de Drehorte und -objekte sowie die rechtzeitige Bereitstellung von evtl. notwendigen technischen Unterlagen, Infomaterial, CAD-Daten u.ä. Sollte durch Gründe, dieder Auftraggeber zu vertreten hat, von mi.tv disponierte Termine nicht wahrgenommen werden könne, so ist dw berechtigt, ein Ausfallshonorar von bis zu 60% des betreffenden
Tageshonorarsatzes zuzüglich evtl. anfallende Spesen und Fahrtkosten in Rechnung zu stellen.
Bei vereinbarter Fertigstellung ist die Leistung rechtzeitig bewirkt, wenn sie innerhalb der vereinbarten
Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abeholt worden ist. Falls sich die Abnahme aus
Gründen, die der Kunde zu verteten hat verzögert, ist für die Rechtzeitigkeit entscheidend der Zeit-
punkt der Meldung der Fertigstellung.

§ 6
Haftung von mi.tv

Werden auf den Apparaturen von dw Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichungen überspielt oder be-
arbeitet, übernimmt dw lediglich die Verpflichtung, die Überspielung oder Bearbeitung fachmännisch
durchzuführen. Eine Haftung von mi.tv, auch patentrechtlicher Art, die aus diesem Vorgang oder der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des Materials der nicht bei dw gemachten Aufnahmen bzw. Aufzeich-
ungen erwachsen könnte, ist ausgeschlossen. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen von zur Bearbeitung überlassenen Videomaterials, beschränkt sich die Haftung von mi.tv auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge. Eine Haftung, gleich welcher Art, von dw bezüglich zur Verwahrung übergebener Gegenstände ist ausgeschlossen.

§ 7
Gefahrenübertragung

Lieferung bzw. Versand der Leistung von mi.tv erfolgt in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers. mi.tv verpflichtet sich zur Wahl des verhätnismäßig günstigsten Versandweges.
Die Archivierung von Aufnahmematerial, Bändern und DVDs, Masterbänder und Datenträger etc.
erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

§ 8
Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die mi.tv aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden zu-
stehen, bleibt die erbrachte Dienstleistung und die damit verbundenen Nutzungs- und Verwertungs-
rechte sowie gelieferte Waren, Eigentum von mi.tv. Jegliche Nutzung oder Verwertung von Auftragsproduktionen durch den Auftragsteller oder durch Dritte ohne die vorherige Übertragung diesbezüglicher Rechte durch mi.tv, verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz.

§ 9
Vertragsumfang

Die Auftragsbestätigung von mi.tv ist wesentlicher Bestandteil des Geschäftsbedingungen.
Etwaige Änderungen bedürfen der Schriftform bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Ver-
einbarungen, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann.

§ 10
Rücktritt vom Vertrag

mi.tv ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Ausschluß jeglicher Schadenersatz-
forderung seitens des Vertragspartners das Vertragsverhätnis vorzeitig zu lösen oder vom Vertrag
zurückzutreten, wenn der Vertragspartner zahlungunfähig geworden, einen Antrag auf Einleitung
eines gerichtlichen Vergleichs- oder Konkursverfahren gestellt oder ein außergerichtliches Ver-
gleichsverfahren eingeleitet worden ist, oder wenn der Vertragspartner die Betriebssicherheit ge-
fährdet oder Handlungen unternimmt, die geeignet sind, die Interessen von mi.tv zu gefährden und er
diese Handlungen trotz Fristensetzungen nicht einstellt.

§ 11
Rechnungsstellung

Leistungen und Lieferungen von mi.tv werden grundsätzlich täglich erfaßt und anschließend in
Rechnung gestellt, sofern mit dem Vertragspartner keine ausdrückliche Sondervereinbarung ge-
troffen wird. Rechnungen gelten nach Ablauf einer Frist von fünf Tagen als anerkannt. Durch die Reklamation von
Rechnungen wird in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge aufgeschoben.

§ 12
Zahlung

Soweit nicht anders vereinbar, sind die Rechnungen von mi.tv innerhalb von zehn Tagen ab
Rechnungsdatum zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn mi.tv über den Betrag verfügen kann, im Falle von Schecks erst dann, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Kunde in Verzug, ist mi.tv berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredit zu berechnen. Erfolgt die vereinbarte Zahlung nicht pünktlich oder vollständig oder in der vereinbarten Form, so ist mi.tv berechtigt, nach Ablauf einer von mi.tv gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bis zum Ablauf einer Frist die Leistung sofort einzustellen, bis sämtliche Leistungen bezahlt sind. dw übernimmt keinerlei Haftung für dem Vertragspartner entstehende Schäden oder Nachteile. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung auch wenn Mängelrüge oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn mi.tv ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder die Gegensansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

§ 13
Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen mi.tv ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

§ 14
Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen mi.tv und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Freiburg.

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